Wie wird eine Gasprüfung beim Wohnmobil, Wohnwagen und Campingwagen durchgeführt?

Die Gasprüfung nach dem technischen Standard DVGW G 607 ist eine Sicherheitsprüfung für fest eingebaute Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen. Seit 19. Juni 2025 ist sie gesetzlich verpflichtend und muss alle 24 Monate erneuert werden – unabhängig von der HU.

Ziel ist simpel: Lecks, defekte Bauteile, falsche Abgasführung oder gefährliche Einbauten finden, bevor aus „gemütlich kochen“ ein sehr teures Lagerfeuer wird. Geprüft wird die gesamte Anlage auf Dichtheit und Funktion, inklusive Geräte wie Heizung/Kocher/Kühlschrank sowie sicherheitsrelevanter Teile (Regler, Absperrungen, Abgasführung, Gasflaschenkasten).

Ablauf der Gasprüfung Schritt für Schritt

  1. Sichtprüfung (Zustand & Einbau)
    Der Prüfer kontrolliert unter anderem:
  • Gasflaschen- oder Tankkasten (Befestigung der Flaschen, Zustand, Lüftungsöffnungen, keine Zündquellen im Gasraum)
  • Gasleitungen und Anschlüsse (Korrosion, Scheuerstellen, sichere Befestigung)
  • Druckregler, Sicherheitsventile, Absperreinrichtungen
  • Verbrennungsluftzufuhr und Abgasabführung (freier Durchgang, ordnungsgemäße Montage, Dichtheit)
  1. Dichtheitsprüfung (Druckprüfung)
    Die Dichtheitsprüfung erfolgt als Druckabfallprüfung mit Luft: Die Anlage wird mit 150 mbar beaufschlagt, nach einer kurzen Wartezeit wird geprüft, ob der Druck innerhalb der Prüfzeit stabil bleibt.
  2. Lecksuche an Verbindungen
    Zusätzlich werden relevante Verschraubungen/Anschlüsse mit Lecksuchmittel geprüft (typisch nach dem Wiederanschließen), um austretendes Gas sicher zu erkennen.
  3. Funktionsprüfung und Brennprobe
    Jetzt müssen die gasbetriebenen Geräte funktionieren: Kocher, Heizung, Kühlschrank etc. werden in Betrieb genommen, Flammenbild/Zündung/Sicherheitsfunktionen geprüft. Diese Funktions- und Brennprüfung ist Teil des Standards.
  4. Dokumentation & Plakette
    Wenn keine Mängel vorliegen, wird das Ergebnis im Gasprüfbuch („gelbes Heft“) / Prüfprotokoll dokumentiert und eine Prüfplakette mit dem nächsten Fälligkeitstermin angebracht.

Was Sie als Kunde vor der Prüfung beachten sollten (Checkliste)

Damit die Prüfung klappt (und nicht wegen Kleinigkeiten scheitert):

  • Gasversorgung muss möglich sein: Mindestens eine Gasflasche (oder Tank) vorhanden, angeschlossen und ausreichend befüllt, damit die Geräte zur Funktionsprüfung laufen können.
  • Alle Gasgeräte müssen betriebsbereit sein: Keine defekte Heizung, kein Kühlschrank mit Störung, kein Kocher, der nicht zündet. Wenn ein Gerät nicht in Betrieb genommen werden kann, kann die Funktionsprüfung nicht vollständig erfolgen.
  • Zugang schaffen: Gaskasten, Regler, Absperrhähne, Geräteklappen, Wartungsöffnungen müssen erreichbar sein (nicht komplett zugestellt).
  • 12V/230V bereitstellen: Viele Heizungen/Kühlschränke brauchen Bordstrom für Steuerung/Zündung. Eine leere Aufbaubatterie ist ein Klassiker, der Zeit frisst.
  • Dokumente bereitlegen: Gasprüfbuch („gelbes Heft“) und ggf. Hersteller-/Einbaudokumente (besonders bei Tank-/Tankflaschenlösungen, weil die Anlage dokumentiert werden muss).
  • Bauteil-Alter prüfen: Gasschläuche und Druckregler müssen spätestens nach 10 Jahren getauscht werden (Herstelldatum zählt, nicht Einbaudatum). Ist das überschritten, gibt es in der Praxis sehr oft keine Plakette, bis es erneuert ist.
  • Lüftung/Abgas nicht blockieren: Lüftungsgitter/Abgaswege dürfen nicht abgedeckt oder „kreativ optimiert“ sein.

Extra-Sicherheitsnotiz aus der Praxis: Koch- und Grilleinrichtungen sind nicht zum Heizen gedacht; bei Nutzung von Gas-Küchengeräten müssen vorgesehene Lüftungsöffnungen offen sein (Dachluke etc., sofern so vorgesehen).

Häufige Gründe, warum keine Prüfplakette vergeben werden kann

  • Undichtigkeit / Druck fällt ab bei der Dichtheitsprüfung.
  • Gasgerät lässt sich nicht starten oder läuft nicht sauber (z. B. Heizung defekt, Kühlschrank-Störung, Zündsicherung problematisch).
  • Abgasführung/Verbrennungsluft nicht in Ordnung (z. B. nicht dicht, nicht frei, nicht korrekt befestigt).
  • Regler/Schläuche älter als 10 Jahre.
  • Mängel im Gasflaschen-/Tankraum (Befestigung, Lüftungsöffnungen, unzulässige elektrische Einrichtungen/Zündquellen).

FAQ zur Gasprüfung (G 607)

Wie oft muss die Gasprüfung gemacht werden?
Alle 24 Monate, außerdem vor der ersten Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen/Reparaturen an der Anlage.

Ist die Gasprüfung Teil der HU?
Nein. Sie ist eigenständig und läuft unabhängig von der HU.

Wer darf prüfen?
Nur anerkannte Sachkundige, z. B. Prüforganisationen, Fachwerkstätten oder mobile Prüfdienste.

Kann ich die Gasprüfung selbst machen?
Nein, die offizielle G 607-Prüfung darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden.

Brauche ich eine Gasflasche, wenn doch „mit Luft“ geprüft wird?
Für die Dichtheitsprüfung wird mit Luft geprüft, aber danach folgt die Funktionsprüfung/Brennprobe der Geräte. Dafür muss Gas verfügbar sein und die Geräte müssen laufen.

Was ist das „gelbe Heft“?
Das Gasprüfbuch ist die Prüfbescheinigung zur wiederkehrenden Prüfung. Dort werden die Ergebnisse dokumentiert.

Was passiert, wenn Mängel gefunden werden?
Dann gilt die Anlage nicht als mängelfrei; die erfolgreiche Prüfung (Plakette/Eintrag) gibt es erst, wenn die Mängel behoben sind.

Welche Teile müssen spätestens nach 10 Jahren getauscht werden?
Gasschläuche und Druckregler (unabhängig davon, ob sie „noch funktionieren“).

Gilt das auch für Wohnwagen?
Ja, die Pflicht betrifft Wohnmobile, Wohnwagen, Wohnheime und Caravans mit fest eingebauter Flüssiggasanlage.

Warum fragen manche Campingplätze nach einer gültigen Gasprüfung?
Weil ein gültiger Nachweis auf vielen Plätzen als Sicherheitsbedingung verlangt wird.

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